Schule des Rades

Hermann Keyserling

Prolegomena zur Naturphilosophie

IV. Naturgesetze und Naturerscheinungen

Objektivität

So ist es auch. Ich will Ihnen den wahren Sachverhalt ohne weitere Umwege in Form eines Theorems mitteilen: Unabhängig vom Denken gibt es keine Gesetze, sobald aber gedacht wird, sind sie unbedingt, weil sich die Natur im Geiste dessen Sonderart nach nicht anders als in Form eines gesetzmäßigen Zusammenhangs ausdrücken kann. Wie mich Ätherwellen von bestimmter Schwingungszahl unweigerlich als Farben affizieren, sobald ich die Augen öffne, im gleichen Sinne wird die Natur tatsächlich von Gesetzen regiert, sobald ich über sie reflektiere. Durch das Prisma des Verstandes betrachtet, sind Gesetze die reale Grundlage der Natur. In diesem Prisma wird ihre konkrete Einheit doppelt gebrochen; was wesentlich untrennbar ist, scheint nun unvereinbar zu sein. Wir sehen nicht zusammenhängende Erscheinungen vor uns, sondern auf der einen Seite Phänomene, auf der anderen abstrakte Beziehungen, und da das Denken nur mit diesen operieren kann, so führt es, um zum Begriff ihres Zusammenhanges zu gelangen, diese nicht auf jene, sondern jene auf diese zurück. Dieses ist aber die einzige Art, auf welche das Wirkliche überhaupt zu begreifen ist, ein Begreifen anderer Art gibt es nicht. Daher kann man (mit den Worten, wenn auch nicht ganz im Sinne Édouard Le Roys1 geradezu sagen, dass Gesetze nichts anderes als die spezifischen Verstandes-Definitionen des Erscheinenden bedeuten, dass also die Fallgesetze z. B. nichts Neues über den freien Fall aussagen, sondern den Vorgang einfach in der Sprache beschreiben, die dem Verstande einzig verständlich ist. Da wir nun, indem wir der Natur Gesetze vorschreiben, nichts Fremdes in sie hineintragen, sondern sie einfach so hinnehmen, wie sie sich dem Denken gibt, so versteht es sich recht eigentlich von selbst, dass es gelingen muss, die Naturgesetze zu verifizieren; der Verstand schreibt der Natur eben nicht seine, sondern ihre Gesetze vor. Und dass solches der Fall ist, dass den Gesetzen wirklich objektive Gültigkeit zukommt, erweist am unzweideutigsten der Umstand, der meistens zum Beweise ihrer Subjektivität angeführt wird, — der Umstand, dass der besondere Charakter eines Gesetzes in Wechselbeziehung zur Art und zum Umfange der experimentellen Fragestellung steht, so dass eine Veränderung innerhalb des vorausgesetzten Forschungsgebietes zugleich eine Modifikation der in demselben waltenden Gesetze bedingt: da gesetzmäßige Zusammenhänge die spezifische Verstandesansicht der den Sinnen erscheinenden Naturvorgänge bedeuten, und diesen daher genau entsprechen, so müssen auch die Gesetzesformeln eine Wandlung erleiden, wenn sich bei diesen grundsätzliche Veränderungen vollziehen, denn sonst verknüpfte beide kein notwendiges Band. Erwiesen sich die Naturgesetze als die gleichen, gleichviel wie die Forschung ihre Fragen stellt, dann allein wäre man berechtigt, an ihrer objektiven Gültigkeit zu zweifeln. Dass der Verstand der Natur bestimmte Gesetze vorschreibt, die sich seinen willkürlich angenommenen Voraussetzungen anschmiegen, beweist also ihre Objektivität, nicht ihre Subjektivität; nur dass er ihr überhaupt Gesetze vorschreibt, ist ein Ausdruck rein menschlicher Sonderart. Dächte keiner nach, so könnte sich offenbar die Frage nicht stellen, ob es Gesetze gäbe oder nicht, obschon sonst am Weltgeschehen kein Jota geändert wäre — ebenso wie bei gleichem objektiven Sachverhalt die Frage nach Farben keinen Sinn mehr hätte, wenn niemand sie zu erblicken vermöchte. Dieses ist die Auflösung der Kantisch-Platonischen Antinomie. Es gibt keine Gesetze unabhängig vom Menschengeist, sie sind wirklich nicht mehr als Rahmen, in welche der Verstand die verfließende Wirklichkeit falten muss, wofern er sie verstehen will. Aber dieser Rahmen ist seinerseits das notwendige Produkt unseres Nachdenkens über das Gegebene, eines Prozesses, der sich, wie wir festgestellt haben, durchaus innerhalb der Sphäre der allgemeinen Gegebenheit bewegt, und deshalb ist es kein Wunder, dass wir im Rahmen prinzipiell vorausgesetzter, an sich selbst menschlich-erzeugter, dem besonderen Charakter nach sogar durch willkürliche Abgrenzung entstandener Gesetze die Natur nicht allein zu fassen und zu beherrschen, sondern sogar zu antizipieren vermögen.

Jetzt wird Ihnen der volle Sinn der idealistischen Weltansicht ohne Schwierigkeit einleuchten. Gleichviel, ob irgend ein idealistisches System, das bis heute aufgestellt wurde, der Kritik dauernd standhielt und die Gesamtheit des Erscheinenden in sich zu begreifen vermocht hat: da Ideen oder Gesetze vom Standpunkte des Verstandes die reale Grundlage der Natur bezeichnen, und von dem der Natur her gesehen, adäquate Definitionen des Wirklichen von einer gegebenen Prämisse aus, so ist es schlechterdings unmöglich, einen gegenständlichen Weltbegriff zu bilden, der seinem tiefsten Sinne nach nicht idealistisch wäre, ja derjenige unter ihnen, der alle Erscheinungen in gebührender Ordnung zusammenfasste, wäre der abschließende Weltbegriff überhaupt. Denn da wir alle Phänomene, welcher Art sie auch seien, nur auf Grund von Gesetzen verstehen können, da diese die letzte Instanz der wissenschaftlichen Forschung bedeuten und nichts uns die Hand dazu bietet, außer Erscheinungen und Gesetzen noch weitere Wesenheiten anzunehmen, so sind wir wohl oder übel gezwungen, auch das gesetzeschaffende Denken auf Gesetze zurückzuführen, wofern wir es im Zusammenhang begreifen wollen. Auf diesem Wege gelangten wir seinerzeit zum Begriffe des Verhältnisses von Weltordnung und Vernunft. Damals fiel uns auf, dass zwischen den Grundnormen der Logik und den Gesetzen der Natur insofern ein wesentlicher Unterschied besteht, als diese ihren Charakter willkürlichen Abgrenzungen des Verstandes verdanken, somit von diesem her besehen kontingent sind, wogegen die Grundnormen der Logik absolute Gültigkeit besitzen. Jetzt werden wir verstehen, was es mit diesem Unterschiede für eine Bewandtnis hat: Gesetze überhaupt müssen überall angenommen werden, wo Verständnis des Gegebenen erstrebt wird, daher kann die Wissenschaft dem Geistesprozesse gegenüber nicht anders verfahren als gegenüber dem äußeren Geschehen, aber die logischen Gesetze allein sind unzurückführbar und keiner Umformung zugänglich, weil sie die Möglichkeiten des Instrumentes abgrenzen, auf welches wir beim Erkennen angewiesen sind. Dieses kehrt uns immer die gleiche Seite zu, wohin wir uns auch wenden mögen: wie sollte es da gelingen, die Stellung zu ihm zu verändern? — Im übrigen aber gilt von den Gesetzen der Logik das gleiche wie von denen der Natur: an sich gibt es sie gar nicht. Gesetze können überhaupt nur in bezug auf ein denkendes Subjekt definiert werden, die Frage nach ihrer absoluten Wirklichkeit entbehrt des Sinnes.

1 Vgl. seine bereits zitierte Arbeit Un positivisme nouveau, und eine Artikelserie in der Revue de Métaphysique et de Morale 1899-1901, betitelt Science et philosophie.
Hermann Keyserling
Prolegomena zur Naturphilosophie · 1910
IV. Naturgesetze und Naturerscheinungen
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