Schule des Rades
Hermann Keyserling
Das Ehe-Buch
Das richtig gestellte Eheproblem
Ebenbürtigkeit
Resümieren wir, ehe wir weiter schreiten, die bisher gewonnenen Einsichten kurz, indem wir die Lichter, zur Besserbeleuchtung einiger Punkte, etwas anders setzen. Die Ehe ist nicht an erster Stelle erotische Gemeinschaft. Löst das bloße Wort bei den allermeisten Abendländern just diese und nur diese Vorstellung aus, so liegt dies daran, dass ihr Unbewusstes, auf Grund christlich-asketischer Vererbung, den Sinn der Ehe reflektorisch als mögliche legitime Erfüllung sonst sündhafter Wünsche versteht; von in diesem Zusammenhang unbefangenen Völkern und Zeiten galt und gilt dies nie. Wohl nimmt das Erotische in jedem psycho-physischen Organismus eine der ersten Stellen ein, aber erotische Erfüllung bedeutet normalerweise nur bestimmten Lebensphasen und über diese hinaus nur wenigen Typen und nicht den wertvollsten das Α und Ω des Lebenssinns. Man bedenke in diesem Zusammenhang allein, dass der Liebe überhaupt ausschließlich im westlich-christlichen Kulturkreis entscheidende Bedeutung zuerkannt wird. — Aber auch das Kind ist nicht der eigentliche Sinn der Ehe, wie sie der Geistbewusste allein verstehen kann. Das Kind ist nur das Ziel des Fortpflanzungstriebs, mithin der Gattung, und kein erwachter Mensch fühlt sich mit dieser innerlich eins. Identisch fühlt er sich einzig mit seinem einzigen Wesen; also muss ihm auch die Ehe persönliche Angelegenheit sein, so er sie als Erfüllung anerkennen soll. Hier wird besonders deutlich, wie missverständlich jede Auffassung ist, die im Natürlichen
als solchen ein Vorbild sieht. Die Natur ist die Grundlage des Menschenlebens; deshalb dürfen deren Forderungen nie missachtet werden. Aber das eigentlich Menschliche beginnt überall erst oberhalb ihrer; ihre Ordnung bedeutet ihm nie mehr als ein Mittel zu höherer Sinnesverwirklichung.1
Gerade bei der Fortpflanzung, dem von Hause aus Naturhaftesten, zeigt sich dies am klarsten. Die Natur weiß nur von der Erhaltung der Art, sie kennt weder Fortschritt noch Aufstieg. Der menschliche Grundgedanke bei der Arterhaltung ist aber die Zucht, d. h. die Veredelung und Höherbildung des Ursprünglichen. Diese aber hat das Vorherrschen nicht des Naturtriebs, sondern geistiger Motive zur Voraussetzung und macht allein schon die Ehe zu einem von der Arterhaltung unabhängigen Problem: nur in bestimmter geistig-seelischer Atmosphäre wird aus dem Menschen mehr, als seine Physiologie bedingte. Auf der Ebene der Kultur bedeutet Tradition recht eigentlich dasselbe, wie Blutübertragung auf der Naturebene. Aus diesen Erwägungen folgt denn unabweislich, dass bei der Ehe von den jenseits-natürlichen Motiven, welche ihr Ethik und Religion von jeher als wesentlich zuerkannten, ohne Widersinn überhaupt nicht abzusehen ist, welcher Umstand die Theorie, nach welcher der Sinn der Ehe sich in der Liebe und Fortpflanzung erschöpft, definitiv erledigt. Bei jenem Jenseits-Natürlichen handelt es sich um nichts Nachträgliches oder künstlich Hineingelegtes, sondern um zum Wesen Gehöriges. Religion und Ethik haben also grundsätzlich recht. Beim einzelnen wollen wir uns an dieser Stelle nicht aufhalten. Prüfen wir indessen die traditionellen Vorstellungen, Vorschriften und Deutungen auf ihren Sinn hin, so finden wir, dass sie samt und sonders eben das theoretisch zum Ausdruck zu bringen und praktisch zu bewirken trachten, was wir als für die Ehe wesentlich erkannten: dass sie eine selbständige Kategorie ist oberhalb von Gattungs- und Geschlechtsgemeinschaft und neben dem generellen und kosmischen einen metaphysisch-individuellen Sinn hat, welchen zu realisieren der letzte Zweck der Ehe ist.
Den Sinn der Ehe haben in der Tat schon die frühesten Zeiten richtig erfasst. Dementsprechend sind sämtliche überlieferten Urgebote, vom Sinne her beurteilt, gültig. Deren erstes betrifft die Ebenbürtigkeit der Gatten. Ein bipolares Verhältnis ist, rein formell betrachtet, nur bei Niveaugleichheit der Pole auf der Ebene des Höherstehenden haltbar; bei Niveauungleichheit muss ein Ausgleich in der Richtung des niedriger belegenen stattfinden. Da nun die Höherentwicklung das Ziel aller Zucht ist, so stellt Ebenbürtigkeit vom Standpunkt der Nachkommenschaft erst recht die unterste Bedingung ersprießlicher Eheschließung dar. So wird eine geistbewusst gewordene Menschheit zweifellos noch strenger als die urtümliche auf die Erfüllung dieser Forderung sehen; freilich nicht im schematischen Verstand von Name und Stellung, der ja der wirklichen Ebenbürtigkeit oft schreiend widerspricht, sondern eben von wirklicher Ebenbürtigkeit, welche, je höher die Menschheit steigt, desto mehr auf geistig-seelische Koordinaten bezogen bestimmt werden muss. Das zweite Gebot betrifft die Einehe. In einem bipolaren Spannungsverhältnis kann ein Mensch ganz unmöglich mit mehr als einem anderen stehen. Ein polygames Eheverhältnis ist, rein begrifflich betrachtet, undenkbar; praktisch ist es unrealisierbar, denn gerade das, was die Ehe bedeutet, kann im Harem, um gleich den extremsten Ausdruck jener zu nennen, nicht entstehen. Der Harem bedeutet, vom Manne aus betrachtet, je nach den Umständen, ein multipliziertes Verhältnis, eine Brutanstalt oder ein Privatbordell; vom Standpunkt der Frau jedoch ein Ähnliches wie der Amazonenstaat. In beiden Fällen bewohnen die Frauen ein Reich für sich, in beiden herrschen sie recht eigentlich — mögen sie nach außen zu als noch so schwach erscheinen. Dementsprechend erreichen Haremsfrauen, sobald die Umstände dies gestatten, überraschend schnell einen hohen individuellen Entwicklungsgrad und finden, wie die Erfahrung lehrt, besonders leicht den Weg zum Zustand der emanzipierten modernen Frau. — Das dritte fragliche Gebot gebietet die Unauflöslichkeit der Ehe. Wenn ein Verhältnis wesentlich in der unauflöslichen Einheit zweier Pole in Raum und Zeit besteht, dann widerspricht Scheidung ihrem eigensten Begriff. Praktisch erweist sich dieses Gebot gewiss als immer schwerer durchführbar. Aber nicht, weil es widersinnig wäre, sondern weil es unter komplizierten Verhältnissen immer schwerer gelingt, eine Ehe, die ihren Namen verdiente, zu realisieren. Wenn also jeder billig Denkende zugestehen muss, dass bei der modernen Bewusstheit einer schlechten Ehe Scheidung gegenüber ihrer Fortführung sehr oft das geringere Übel bedeutet, so muss er eben deshalb alles leichtfertige Freien desto schärfer verurteilen, und sollte es im selben Sinn als unmoralisch gelten, den falschen Mann oder die falsche Frau zu ehelichen, wie außereheliche Liebe bisher als unmoralisch galt. Denn grundsätzlich zerstört die Möglichkeit, alle Jahre neu zu freien, die Ehe als solche viel mehr, als der häufigste Ehebruch, denn dieser tangiert das Eheverhältnis als solches gar nicht, nur an einigen seiner Komponenten versündigt er sich; während jene gerade ihm die Axt an die Wurzel setzt. Im Wechsel der Pole kann eine Dauerspannung zwischen solchen weder entstehen noch bestehen. Dementsprechend sind die Amerikanerinnen, welche obige Charakteristik betrifft, als Typen entweder Amazonen oder Hetären und die entsprechenden Männer als Gatten so gedrückt, wie sonst nur in polyandrischen Gemeinwesen. Hier sieht man besonders deutlich, wie die Überbetonung einer Komponente einer vielfältigen Beziehung — in den Vereinigten Staaten der Moral
— ein Ganzes aus dem Gleichgewicht bringt. Als eheliche Untreue dürfte vernünftigerweise nur Versündigung dem eigenen Sinn der Ehe gegenüber gelten. Damit ist nichts zugunsten dessen ausgesagt, was man gewöhnlich als Untreue verurteilt. Aber deren Schuldhaftigkeit beruht nicht auf einer Schuld gegenüber dem Eheverhältnis. Sie kann ein erotisches Verhältnis zerstören, die Gattung gefährden, Verrat an einem anderen Menschen als solchen oder sich selbst gegenüber bedeuten: die Ehe als solche gefährdet sie nicht. Wie sie denn auch zu aller Zeit häufig war und von keiner je als Gefährdung dieser aufgefasst worden ist, so scharfe Vorbeugungs- oder Abschreckungsmaßregeln, aus guten Gründen, immer ergriffen werden mochten. Leichte Scheidungsmöglichkeit hingegen gefährdet die Ehe wirklich.
Bei der Ehe handelt es sich also, um den Tatbestand einmal im Gegensatz zu einem häufigen theologischen Missverständnis zu formulieren, um keine Konzession an das schwache und sündige Fleisch, sondern um ein Mittel höchster Sinnesverwirklichung, woraus sich denn die Zukunftsprognose ergibt, dass die Ehe, fern davon, überholt
zu werden, mit der Höherentwicklung viel mehr an Bedeutung zunehmen wird. Nicht hauptsächlich deshalb, weil Höherentwicklung Individualisierung bedingt und diese ihrerseits wachsende Fixierung des Generellen auf Bestimmtes — es widmet sich das Edelste dem Einen
— sondern weil das Wesentliche der Ehe im Unterschied von der Geschlechts- und Gattungsgemeinschaft als solcher immer mehr als das persönlich Entscheidende aufgefasst werden und zugleich die Fähigkeit zunehmen wird, diese besondere Gemeinschaftsform sinngemäß herauszuarbeiten. Und so erkennen wir schon jetzt, dass die Reformbestrebungen dieser Tage die Ehe nicht gefährden, sondern, ganz im Gegenteil, den Weg dazu bedeuten, ihren wahren Sinn besser, als bisher möglich war, zu realisieren. Alle Geistform erwächst aus ursprünglichem Ungeist; sie emanzipiert sich langsam, und erst am Schluss der Entwicklung wird deutlich, was von jeher gemeint war. Denn der normale Weg zur Vergeistigung führt nicht aus der Natur hinaus; hier liegt der große Irrtum aller Lehre, welche im Mönch den Idealmenschen sieht. Solange es Menschen gibt, werden sie geboren und erzogen werden müssen. Solange es Menschen gibt, wird Polarisierung der Weg aller Steigerung sein und die zwischen Mann und Weib die in jeder Hinsicht fruchtbarste bleiben. Solange es Menschen gibt, wird sich das Ich typischerweise auch äußerlich an ein Du binden müssen, um seine persönliche Vollendung zu erreichen. Was sich ändern kann und soll, ist immer nur das Folgende: die Natur muss immer mehr vom bestimmenden Teil und Selbstzweck zum Verwirklichungsmittel des Geistes werden.
1 | Vgl. hierzu das Kapitel Das Zielmeiner Schöpferischen Erkenntnis. |
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