Schule des Rades

Hermann Keyserling

Das Buch vom persönlichen Leben

X. Freiheit

Gerechtigkeit und Billigkeit

Wer generös ist, kann nicht umhin, gerecht zu sein. Doch er allein kann es überhaupt. Denn auch die echte Gerechtigkeit hat ihren Seinsgrund im Selbstgefühl des unbedingten freien Einzigen, welcher nur ausstrahlen, nicht raffen will. So muss der Deutsche Gerechtigkeits-fähiger werden, als er’s bis heute war, wenn er sich zum wahrhaft freien Menschen entwickeln will.

Hier fühlt das neuwerdende deutsche Volk instinkthaft, in welcher Richtung der rechte Weg führt, was von der Generosität noch gar nicht gilt. Doch auch hier denkt es zunächst in Funktion der Gemeinschaft, was nur in Funktion des Einzigen fest fundiert werden kann. Völker ändern sich überaus langsam, und je schneller ein äußerer Umbruch erfolgte, desto häufiger dient die Veränderung nur dazu, inneres Gleichverbliebensein durch zeitgemäße Tarnung zu schützen. Deswegen schreibe ich hier zunächst nächst völlig unverändert das ab, was ich 1926 im 11. Heft des Wegs zur Vollendung über Gerechtigkeit und Billigkeit schrieb, denn ich wüßte nicht, wie ich das, was meiner Ansicht nach Deutschen in diesem Zusammenhang nottut, besser sagen könnte. Ausführlich aber muss gerade diese Frage behandelt werden.

Der menschliche Gerechtigkeitsbegriff hat seine Natur-Grundlage im schlechthin allgemeingültigen Naturgesetz des Ausgleichs. In jedem geschlossenen Ganzen ruft einseitige Bewegung die korrespondierende Gegenbewegung hervor; alle Geschehnisse oszillieren um einen ideellen Nullpunkt herum, an dessen Unverrücktheit das Bestehen des Ganzen hängt. Das Gesetz des Ausgleichs betrifft nun an sich nur Tatbestände, keine Werte; deswegen könnte es scheinen, als stände es mit den Postulaten der Ethik in gar keinem Zusammenhang. Allein Erfahrung lehrt, dass das primitive Rechtsempfinden nichts anderes fordert als Gleichgewicht und Identität von Wirkung und Gegenwirkung. Es betrifft einfach Tatbestände; beim Verbrechen ist ihm die Handlung, nicht die Gesinnung, aus der sie hervorging, letzte Instanz, und dessen Sühne Ausgleich in kaum einem anderen Sinn, als wie solcher unter physikalischen Vorgängen statthat. Prüfen wir nun unser eigenes, sublimiertes, vermeintlich so anderes Rechtsbewusstsein, so finden wir, dass dessen instinktive Gerechtigkeits­postulate denen der Neger gleichen. Was immer Theorie behaupten mag: Strafe, so fühlen wir, muss einfach sein, als dem Vergehen entsprechender Ausgleich. Ebenso empfindet es unser aller Instinkt als gerecht, wenn es geistig Begnadeten materiell schlecht geht, wenn der allzu Weiße (Heilige) von der schwarzen Welt misshandelt wird, auf dass das normale Grau-in-Grau nicht gefährdet werde, und der Emporkömmling zuguterletzt stürzt. Ebendeshalb verlangen wir vom Menschen desto mehr, je mehr er hat, muss der Mächtige mehr Rücksichten nehmen als der Schwache, ist Neid unausrottbares soziales Urphänomen; es ist unausrottbar darum, weil es die elementare Gefühlsspiegelung geforderten Ausgleichs bedeutet. Aus dem gleichen Grunde rechneten die naiven Hellenen es ihren Göttern nicht als Makel an, dass diese neidisch waren, wie sie denn nichts als Gerechtigkeit darin erblickten, dass das Scherbengericht vorzüglich im Guten hervorragende Bürger verbannte.
Nun ist aber klar, dass die also verstandene Gerechtigkeit mit der Gerechtigkeit im spirituellen Verstande nicht zusammenfällt. Wie verhalten sich beide zueinander? Den Weg zur Erkenntnis weist das Wort Nietzsches, Gerechtigkeit sei ein positives Verhalten. Dies ist folgendermaßen zu verstehen: Gerechtigkeit verlangt nicht den Ausgleich vorhandener Tatbestände auf der Basis der Gleichberechtigung, sondern sie ergreift, vom Tatsachenstandpunkt betrachtet, Partei für das als wertvoller Erkannte. Sie fordert also ursprünglich gerade keinen Ausgleich. Da indessen das Gesetz des Ausgleichs auf der Ebene aller Tatbestände Gültigkeit besitzt, so ergibt sich daraus das folgende Verhältnis zwischen Gerechtigkeits- und Ausgleichsforderung: das ethische Bewusstsein verlangt, dass der Ausgleich im Sinn der Vorherrschaft des Wertvolleren stattfinde. Oft entspricht diese Forderung zugleich dem natürlichen Gefälle, so bei der Strafbemessung für gewöhnliche Verbrechen; in allen komplizierten Fällen hingegen entspricht es ihm meistens nicht. Da verlangt Durchsetzung des Gerechten ein richtiges Schwimmen gegen den Strom des natürlichen Empfindens. Da verlangt sie von dem, der zu entscheiden hat, in jedem Fall, trotz aller bestehenden Normen, den persönlichen Mut zur Parteinahme für das persönlich als besser Erkannte. Insofern gibt es keine Satzung und kann es keine geben, welche von sich aus erkennen ließe, was im bestimmten Fall gerecht ist. Woraus denn selbstverständlich das Missverständliche der These folgt, die allgemein als selbstverständlich richtig gilt: der Richter habe unparteiisch zu sein. Gerade das hat er nicht. Freilich hat er sich nicht zu persönlichen Gunsten der einen von zwei streitenden Parteien zu entscheiden, wohl aber für das Rechte. Und da zwei Streitende unmöglich im gleichen Grad in spirituellem Sinn im Recht sein können, so hat der Richtende, so er gerecht richtet, unter allen Umständen, vom Standpunkt des Naturgesetzes des Ausgleiches, ein ungerechtes Urteil zu fällen.
Betrachten wir den Tatbestand von einer anderen Seite her. Dann können wir ihn auch so bestimmen, dass das Gesetz des Ausgleichs von der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller Tatbestände ausgeht, Gerechtigkeit hingegen Privilegierung des Besseren verlangt. Und damit haben wir den Schlüssel zu einem der wichtigsten Rätsel, die das Gemeinschaftsleben aufgibt, in Händen, nämlich zu dem, warum Zeiten des herrschenden Gleichheitsideales ausnahmslos, vom Qualitäts-, das heißt vom Wertestandpunkt betrachtet, Zeiten der Ungerechtigkeit sind; denn dies ist der tiefste Sinn dessen, warum die Anerkennung dieser Ideologie unabwendbar nach unten zu nivelliert. Sobald nämlich von der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen ausgegangen wird, muss sich das geistige Ideal der Gerechtigkeit zum primordialen des bloßen Ausgleichs zurückentwickeln, und vom Standpunkt des Naturausgleichs bedeuten Anderssein und Höherstehen schon Sünden. Dieser Entwicklung passt sich auch der Sprachgebrauch in hohem Grade an: in Zeiten herrschender Gleichheit ist nicht Gerechtigkeit, sondern Billigkeit das allgemeingültige und allgemein anerkannte ethische Ideal.
Unter Billigkeit ist nämlich zweierlei zu verstehen, wird allgemein auch zweierlei verstanden. Erstens der Ansatzpunkt zur Korrektur formalen Rechts aus dem Geiste der Gerechtigkeit. Diese Korrektur muss selbstverständlich überall durch entsprechende Vorkehrungen gewährleistet sein, denn es gibt kein positives Recht, dessen Durchführung unter Umständen nicht schreiendes Unrecht wäre; die zugestandene Gültigkeit von Billigkeitserwägungen beim Richterspruch bedeutet auf der Ebene normalen Rechtslebens, in bezug auf die geltenden Rechtsnormen, eben das, wie im Extremfall die Gnade. Denn es gibt eben kein allgemeines Recht, das den immer einzigen Einzelfall automatisch gerecht zu behandeln erlaubte, genau so wie es keine Statistik gibt, welche das Einmalige vorauszusehen gestattete. — Allein was die Mehrheit in Zeiten der Gleichheit unter Billigkeit versteht, ist ein ganz anderes: sie ist Gleichberechtigung unabhängig vom Wert. Um es der Deutlichkeit halber extrem zu formulieren: vom Billigkeitsstandpunkt ist ein Interessenstreit zwischen einem Heiligen und einem Schurken nicht, wie dies allein gerecht wäre, so zu schlichten, dass dieser zu jenes Besten unschädlich gemacht werde, sondern so, dass ein Kompromiss zwischen beiden zustande kommt: beide haben ja zu leben ein Recht. — So verstanden ist die Billigkeitsforderung offenbar die Negation jedes Gerechtigkeitssinns. Wo sie gilt, ist Werteverwirklichung ausgeschlossen. Dort kann es nicht gelingen, das Bessere zu privilegieren. Denn dort fehlt jegliche formelle Möglichkeit dazu, für das Bessere Partei zu ergreifen, die Grundvorbedingung jeder Ordnung auf der Basis echter Gerechtigkeit.
Aus dem Vorhergehenden geht eindeutig hervor, warum das demokratische Zeitalter, vom Billigkeitsstandpunkt eines der ersten, von dem der Gerechtigkeit das tiefstehendste aller bisherigen Geschichte war. Ebendeshalb war es ein Zeitalter vorherrschender Feigheit. Wo Gerechtigkeit gilt, muss der jeweils Entscheidende den Mut zur Parteinahme aufbringen. Vom Billigkeitsstandpunkt indes hat kein Schiedsrichter Höheres zu tun, als zwischen zwei Tatbeständen, unabhängig vom Wert, einen Kompromiss zu schaffen. Dies bedingt keinerlei persönliches Risiko, denn jedes Urteil lässt sich rein sachlich begründen; hier entscheidet wirklich Unparteilichkeit. Aber eben damit entscheidet Feigheit und damit Gemeinheit. Darum nehmen Gemeinheit und Feigheit in Gleichheitszeiten unaufhaltsam zu, weil nur gemeine und feige Gesinnung die Billigkeit als letzte Instanz anerkennen kann, weshalb jene naturnotwendig im Kampf ums Dasein triumphieren. Hierzu bietet das im November 1918 geborene Deutschland das schlagendste Beispiel, erstens wegen der Kürze der Zeit, in der es seine Demokratisierung durchführte, dann aber wohl auch wegen der besonderen Sachlichkeit und folglich Scheu vor persönlicher Verantwortung eines sehr großen Teiles des deutschen Volks. Bis vor kurzem kam jede Note der Regierung an die Siegerstaaten als Ausgleich zwischen den verschiedenen Parteiforderungen zustande, weshalb sie selbstverständlich leblos wirkte. Die meisten Schiedsgerichte, auf welchem Gebiete immer, verfahren so unparteiisch, dass ihr Spruch nie die Verwirklichungsbasis höherer Werte schafft. Qualitätsarbeit in jedem Sinn kämpft in Deutschland einen immer schwierigeren Daseinskampf, weil solche privilegiert werden muss, soll sie sich gegen die Überzahl des Minderwertigen behaupten — Billigkeit jedoch jedes Privileg perhorresziert. Hier bietet der Arbeiterstand das schlagendste aller Beispiele. Während in Amerika die Idee des Wettbewerbs und der Höchstleistung den Maßstab schafft, wird in Deutschland immer mehr eine Hierarchie der Arbeiter Ideal, innerhalb welcher jeder bei gleicher Leistung proportional dem Alter aufrückt und jedes persönlichen Risikos enthoben wird. — Gerechtigkeit und Billigkeit sind also Gegensätze. Und hieraus folgt ein scheinbar Paradoxes: soll eine neue Herrschaft des Qualitätsgedankens anheben, so ist der Mut zur Unbilligkeit die erste psychologische Voraussetzung dazu.
Von hier aus betrachtet, gewinnen die Anzeichen eines neubeginnenden Zeitalters der Gewalt einen neuen Aspekt. Warum fehlte dem erobernden Deutschland jede werbende Kraft? Weil es zu billig dachte; unter rauher Kruste war es weich und sentimental; wie sein praktisch geübtes Kriegsrecht viel milder war als das der Alliierten, so versuchte es, wo es Neuordnung in Angriff nahm, allen Teilen gerecht zu werden; sein Geist war sachlich-unpersönlich. Da aber Sachen als solche dem Leben nichts bedeuten, so wurde Deutschland nirgends ernst genommen. Demgegenüber flößte die konsequente Parteilichkeit der Siegerstaaten von Hause aus Achtung ein, denn ihr lag der Mut zur Parteinahme für das noch so irrtümlicherweise als besser Vorausgesetzte zugrunde. Darum galt ihr Vorgehen der Weltmeinung dermaßen lange als gerecht, so unbillig es war. Auf genau Gleichem beruht die werbende Kraft von Bolschewismus und Fascismus: auch deren Gewalttätigkeit ist Ausdruck eines primären Willens zum Wert. So beginnen wir denn zu verstehen, wieso aus dem Schandfrieden von Versailles dank der Gegenbewegungen, welche er hervorruft, eine bessere Welt, als es die der Vorkriegszeit war, nicht nur hervorzugehen verspricht, sondern augenscheinlich schon im Entstehen begriffen ist: die ideelle Grundlage aller neuen Bewegungen ist der Wille zum Wert, das heißt zur Gerechtigkeit im Gegensatz zur Billigkeit.

Verdichten wir das Wesentliche des hier Gesagten — ich wiederhole, dass es in einem im Jahre 1926 geschriebenen Aufsatz stand — zu seiner Quintessenz und betrachten es nun im Zusammenhang des Freiheitsproblems, dann ergibt sich dies: der gerechte Mensch trägt eben die Waage in sich, welche die Göttin Justitia in der Hand tragen soll. Nicht jedoch, um im Sinn des Ausgleichs abzuwägen, sondern um aus seiner schöpferischen Indifferenz heraus frei den geistigen Normen entsprechend zu entscheiden, die er als Geist anerkennt. Durch keinerlei äußere Erwägungen lässt er sich beeinflussen, geschweige denn festlegen: das Zünglein der Waage zeigt ausschließlich das relative Gewicht von geistigen Werten an. Solche Gerechtigkeit ist offenbar ein rein Schöpferisches. Sie setzt höchste Freiheit zu ihrer Ausübung voraus. Deswegen und nur insofern war die Gerechtigkeit von jeher das vornehmste Attribut des Königs, des unbedingten Herrschers. Deswegen gilt absolute Gerechtigkeit als eine Haupteigenschaft Gottes. Deswegen und insofern bedeutet sie jenes rein positive Verhalten, als welches sie Nietzsche bestimmte. Der wahrhaft Gerechte ist niemals um anderer willen gerecht, er ist’s aus innerem Müssen, als Ausfluss seiner souveränen Freiheit. Hier können wir die letzte erforderliche Koordinate zur Bestimmung des Begriffs eines frei-von-sich-Seins ziehen: wer gerecht ist, urteilt über sich selbst nicht anders wie über andere. Doch der im einzig wahren Sinn Gerechte ist dabei immer generös. Nie trägt er nach, nie ist er kleinlich, nie ist ihm Strafe als solche, geschweige denn Rache, mögliches Ziel. Deswegen wird der gerechte König letztinstanzlich als großmütig und gnädig, das heißt Gnade-erteilend vorgestellt. Deshalb gilt als Uräußerung Gottes dem Menschen gegenüber die Gnade.

Hermann Keyserling
Das Buch vom persönlichen Leben · 1936
X. Freiheit
© 1998- Schule des Rades
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