Schule des Rades

Hermann Keyserling

Das Buch vom persönlichen Leben

X. Freiheit

Ehrgefühl

Gehen wir jetzt von den nach außen hin wirksamen Äußerungen des Freien zu dem über, was er für sich ist und hat, dann erscheint als erstes und vornehmstes Attribut des freien Menschen seine Ehre. Das Gefühl für persönliche Ehre ist in der Tat der erste und entscheidende subjektive Exponent des Unbedingtheitsgefühls, mit welchem persönliche Freiheit in ihrer Beziehung zu anderen Menschen steht und fällt. Aber hier, mehr noch als im Falle der Gerechtigkeit, hemmt heute die Mehrheit der Deutschen die greulichste Begriffsverwirrung nicht allein, sondern die erschütterndste Abgesperrtheit gegenüber der inneren Offenbarung, welche jeder haben könnte. Als sinnbildliches Beispiel zitiere ich die folgenden Sätze Friedrich Gogartens aus seiner Schrift Einheit von Evangelium und Volkstum (Hamburg 1933, S. 25-28), zu denen sich zweifellos sehr viele heutige Deutsche bekennen.

Da die Ehre das höchste der irdischen Güter ist, und mit ihr die Möglichkeit der irdischen Existenz mit und vor den Menschen gegeben ist, so … hat man seine Ehre durch Erfüllung des Gesetzes in seiner irdischen Gestalt, so wie es ohne Christus verstanden ist, und durch seine Nichterfüllung verliert man sie … In der Ehre erfasst sich die Existenz des Menschen in ihrer Personhaftigkeit: der Mensch ist Person nur, indem er vom anderen her ist. Denn die Ehre hat man nicht aus sich; man gibt sie sich nicht selbst, sondern sie wird einem von anderen gegeben, und man gibt sie anderen. (Von mir gesperrt, K.)

Die Ehre sei das, was man nur von anderen hat… In Wahrheit ist Ehre gerade das eine, was jeder schlechterdings nur für sich hat, was keiner ihm geben und damit auch kein anderer als er selbst, ihm nehmen kann. Ehre haben, bedeutet integer sein, entsprechend dem ganzen weiten und tiefen Umfang des altrömischen Worts: ganz sein im Sinn der unbeeinträchtigten Totalität, rein im Sinne der unberührten Jungfrau, makellos im Sinn tatsächlicher, von der Ansicht anderer unabhängiger Unbeflecktheit, und als bloßes Sosein von absolutem Wert. Ehrgefühl ist das Gefühl für die eigene totale Unbedingtheit und damit der äußerste Ausdruck dieser. Daher die traditionelle Vorstellung des Adlermenschen, welche jedem, welcher auch nur ahnt, was Ehre bedeutet, instinktmäßig einleuchtet, nämlich dass beschmutzte Ehre nur durch Blut reinzuwaschen sei. Diese Vorstellung hängt überhaupt nicht mit der Idee der Rache zusammen und schon gar nicht identisch ist sie mit dem instinktiven Reagieren auf Unangenehmes durch den Versuch, dasselbe unverzüglich aus der Welt zu schaffen — das Grundmotiv der meisten Morde aus Delicadeza (SM, VIII). Duell ist wesentlich nicht Rache und nicht Mord; sonst würde sich der Beleidigte nicht selbstverständlich der gleichen Lebensgefahr aussetzen, zu der er den Beleidiger herausfordert. Die Idee der Beleidigtheit wurzelt überhaupt nicht darin, dass der Beleidigte tatsächlich beleidigt wäre, sondern im Gefühle der Ungeheuerlichkeit, die darin liegt, dass einer seine Integralität antasten zu wollen wagt: dafür soll der Beleidiger jetzt seine eigene Ganzheit an der des Beleidigten messen. Das selbständige Herausfordern hat aber die Bedeutung, dass der Freie seine eigene Unbedingtheit behauptet. Frei setzt er seine persönliche Integralität dem Tode aus, ohne irgend jemand als Richter über sich anzuerkennen. Von diesem tiefen Begriffe des Zweikampfes her leuchtet andererseits ein, warum einer ebensowohl ablehnen kann, seine Ehre überhaupt zu verteidigen. Wer letzteres tut, behauptet genau so seine Unbedingtheit, sofern seine Einstellung gleichen Mut verkörpert. Beide stehen auf dem Standpunkt, dass sie gar nicht beleidigt werden können, weil jeder seine Ehre ganz allein für sich hat. Beide wehren sich nicht, sie strafen: der eine mit der Waffe in der Hand, der andere mit Verachtung. Und beide lassen gleichermaßen gelten, dass Entschuldigung Strafe ersetzt; vom Standpunkt des Ehrgefühls bedeutet Entschuldigung Preisgabe des Behaupteten, und insofern einer sich mit diesem identifizierte, was doch der Fall gewesen sein muss, wofern er wirklich beleidigen wollte, gleichsinnige Preisgabe der Identität wie das Sterben.

Nun ist der Unbedingtheitsanspruch, welchen echtes Ehrgefühl verkörpert, so hoch, dass ihn nicht viele ungestützt durchhalten können. Daher die Begriffe der Standes- und Berufsehre, die ihrem Sinn nach Stützbegriffe sind. Daher die Forderung, Ehre durch entsprechende Ehr-Erbietung sozial zu unterbauen. Von letzterem Versuche aus führt natürliches Gefälle leicht zur Vorstellung, andere könnten einem Ehre nicht nur erbieten, sondern geben. Und tatsächlich hat alle Dekadenz des Ehrgefühls, so oder anders, zum genauen Gegenpol regierenden echten Ehrgefühls, nämlich dem Supremat der öffentlichen Meinung geführt; so ist es nicht nur in Nordamerika, so war es zeitweilig sogar in Spanien, wo das Ansehen eine Weile das Sein als Wert ersetzte. Doch Ehre hat der Mensch, welche Zeit Vorurteile immer gälten, nur für sich und von sich aus, als unbedingter Einziger. Der ehrliche Mann in altgermanischem Sinne war der Mann, dem zu vertrauen man verpflichtet war. Gleiches galt von der ehr-baren Frau. Nicht auf der Anerkennung seitens der anderen ruht bei diesen Vorstellungen der Nachdruck, sondern darauf, dass der Mann von Ehre Ehrerbietung zu fordern berechtigt ist. Und so sind Ent-Ehrung und Ehrloserklärung nur insofern berechtigte Vorstellungen, als unterstellt wird, dass der Betreffende seine eigene Integrität höchstpersönlich verleugnet hat, was ihm die Gemeinschaft dann bestätigt.

In der unbedingten Vindizierung dieses rein persönlichen, von niemandem abhängigen Privilegs manifestiert sich Freiheit am reinsten. An dem, was einer für sich verlangt, was er sich bieten und nicht bieten lässt, was er von sich fordert, wieweit er fähig ist, das Äußerliche dem Anspruch des Innerlichen zu opfern, ersieht man unabhängig von aller Begabung und aller Stellung, wieweit ein Mensch im substantiellen Verstande frei ist. Deswegen galten alle Freie der Geschichte, im Unterschiede von den Sklaven, als Ehr-würdig. Und es ist ein neues Zeichen dessen, dass das neue Deutschland grundsätzlich auf dem richtigen Wege ist, dass es sich zur Ehre als zum Grundpfeiler der eigensten Lebensform zurückzubekennen beginnt. Es glaubt dies aus sozialistischen Gesichtspunkten heraus zu tun. In Wahrheit gilt aber vom Begriff der Ehre genau das gleiche wie vom Ideal des Helden: beide stellen die genauen Gegenpole zu aller Gemeinschaftsforderung dar. Gleich wie der Held der Einsamste und Beziehungsloseste aller Menschen ist, so ist bestimmendes Ehrgefühl höchster Unbedingtheitsbeweis des freien und einsamen Einzigen, welcher sich selbst letzte Instanz ist.

Doch diese Entwicklung steht noch ganz am Anfang. Durch jahrhundertelange extreme Rechtskultur im weitestdenkbaren Verstande dieses Wortes — wo also Recht gleichzeitig und auf einmal Recht haben, auf seinem Recht bestehen, Gesetz anerkennen, auf dieses sein Gerechtigkeitsempfinden gründen, den Wunsch, von anderen beurteilt zu werden, innere Gebundenheit durch äußere Norm usf. bedeutet — hat leider gerade der Deutsche sein Unbedingtheitsbewusstsein mehr als irgendein anderer Europäer eingebüßt. Daher der Eindruck der besonderen Unfreiheit, den er bei den meisten anderen Völkern erweckt. Ich weiß von einem Fall, wo ein durch eine Meuchlerbande moralisch und physisch Misshandelter einen Ehrenrat zur Entscheidung darüber berief, ob er sich nun totschießen solle oder nicht: sowohl die Tatsache, dass er sich von Meuchlern überhaupt beleidigt fühlen konnte, wie die, dass er von anderen die Entscheidung darüber verlangte, ob er zum Freitod schreiten solle, beweist, wie durchaus bedingt er sich fühlte. Dieser krasseste mir bekannte Fall, den ich eben darum anführe, ist aber Sinnbild für sehr viele deutsche Haltung. An übernommenen Begriffen, nicht am eigenen Integralitätsgefühl, wird da die eigene Ehre bemessen. Bei Lädierung derselben wird an erster Stelle die Frage des Warum und Wozu aufgeworfen — wo doch Kausalitätserwägung hier überhaupt keine Rolle spielen darf. Bei persönlicher Kränkung wird sachliche Redressierung als vollkommene Wiedergutmachung empfunden — wo nichts Sachliches als solches persönliche Kränkung je wiedergutmachen kann. Wäre das möglich, dann müsste es einen differentiellen Tarif für Ohrfeigen, Schläge auf den Hinteren, Knock-out-blows usw. geben. Es ist dies ein langes und sehr trauriges Kapitel, dessen vollständiges Durchdenken sehr vieles von dem, was die Unzulänglichkeit des typischen Deutschen der letzten hundert Jahre macht, bis in seine tiefsten Untergründe hinab durchleuchtet. Das möchte ich meinen Lesern überlassen. Erfassen sie auf die hier gegebene Anregung hin, was Ehre wirklich bedeutet, dann wird bald sehr vieles anders und besser werden. Ich für meinen Teil will hier nur noch einen Aufsatz wiedergeben, den ich im Sommer 1927 unter der Überschrift Von der wahren Selbstachtung für das vierzehnte Heft des Wegs zur Vollendung schrieb, denn dieser behandelt, den Aspekt des Problems, welches zu verstehen Deutschen besonders nottut, wofern sie zu wahrhaft freien Menschen werden wollen.

Aristoteles lehrt, Gleichheit sei die richtige Beziehung zwischen Gleichen, Ungleichheit hingegen zwischen Ungleichen. Zwischen Niveauungleichen ist, in der Tat, unter gar keinen Umständen eine gerechte Beziehung im Sinn amerikanisch oder schweizerisch verstandener Gleichheit denkbar. Si duo faciunt idem, non est idem. Auf rein sachlicher Ebene, wo der Mensch als solcher, das heißt als das einzige Wesen, das er jeweils ist, außer Betracht bleibt — denn in der jeweiligen Einzigkeit besteht das Menschsein, nicht in der gleichen Zugehörigkeit zur Gattung homo sapiens Linné —, kann es gewiss gleiches Recht geben für jedermann. Nie jedoch, wo das persönliche Moment auch nur im allergeringsten mitzählt. Das Quieksen des Schweins ist nicht dasselbe wie das Brüllen des Löwen. Wer wirklich Löwe ist, hat das objektive Recht zur Forderung, dass sein Gebrüll anders beurteilt werde, als jenes, da seine Wesensart die edlere ist. Hier setzt denn das Wertproblem ein. Mit Verstehen ist gar nichts geleistet: bei genügendem Verstand ist schlechthin alles Verstehbare zu verstehen und das Gemeine erscheint im ganzen gemeinverständlicher als das Erhabene. Was aber das betrifft, von dem man geneigt ist zu sagen, das kann ich nicht verstehen, so handelt es sich um irrationale Tatsachen, wie die Salzigkeit des Salzes, die Süße des Honigs, die einfach hinzunehmen sind. Aber letzte Gegebenheiten sind auf ihrer Ebene auch die Werte. Es gibt höhere und niedrigere Niveaus, unedle und edle Verhaltungsweisen. Und da hat im Konfliktsfall das Edle dem Unedlen, das Große dem Kleinen gegenüber vor dem Forum der Gerechtigkeit, die ein qualitativ anderes ist als Billigkeit, auf seiner Seite das absolute Recht. Nicht so zwar, dass der Löwe das Schwein ohne weiteres zu fressen befugt wäre, wohl aber im Sinne dessen, dass zu verlangen ist, dass das Ethos des Löwen als absolut höher gälte als das des Schweins.
Weil es keine mögliche Gleichheit im demokratischen Sinne unter innerlich Ungleichen gibt, ebendeshalb ist es Bedürfnis jedes edleren Menschen, durch abgestufte Distanzierung die jeweils richtige Gleichung herzustellen. Goethe schrieb einmal, nachdem auf einer Reise in einem Wirtshaus einige Kaufleute sich aufdringlich lärmend zu ihm gesetzt hatten, um so ihre Gleichheit zu markieren: gerade (ich zitiere nach dem Gedächtnis) indem sie mir zugestanden hätten, wer ich bin, hätten sie sich als mir gleich erwiesen: so bewiesen sie allein ihre Roheit. Wer einem Goethe innerlich zugesteht, wer er ist, kann gar nicht daran denken, ihm auf die Schulter zu klopfen. So hält jeder Edle um seiner selbst willen irgendwie Höhergestellten gegenüber die jeweils angemessene Distanz ein. Denn, wie wiederum Goethe (ich zitiere dem Sinne nach) äußerte, Etikette stellt zwischen dem König und dem kleinen Mann die richtige Gleichung her, und gerade sie, sie allein schafft insofern Gleichheit. Hier läge denn der Kernpunkt des Problems. Soll zwischen wesentlich Ungleichen ein Gleichheitsverhältnis hergestellt werden, dann muss jedesmal eine Gleichung besonderer Art angesetzt werden.
Heute denken und fühlen die meisten Deutschen leider so, wie die von Goethe belächelten Kaufleute. Mir war es in meiner Jugend selbstverständlich, dass ich meinem um über ein Vierteljahrhundert älteren Gönner H. S. Chamberlain hochverehrter Herr Chamberlain’ schrieb, mochte er mich auch stets mit lieber Freund anreden, und ich war nicht einzig darin. Gleiche Distanz mir gegenüber halten unter den Jungen nur die allervornehmsten ein. Ebenso war und ist mir selbstverständlich, wo ich jemandem persönlich weh getan hatte oder habe, mich persönlich zu entschuldigen und dabei ja nicht weniger Genugtuung zu geben, als der Betreffende erwarten darf: erscheint ein persönlicher Gleichgewichtszustand durch meine Schuld gestört, und war es nicht meine Absicht, den anderen zu demütigen — freilich kann sie dieses sein, sofern er eine ihm nicht gebührende Stellung usurpiert oder sofern ich für nötig halten muss, ihn zu vernichten; in dem Falle bin ich einfach Feind und kämpfe bis zum knockout — so bin ich es meiner eigenen Unbedingtheit schuldig, die Gleichung persönlich wiederherzustellen. Andernfalls verzichte ich ja auf meine freie Selbstbestimmung gerade dort, wo es auf sie letztlich ankommt. Mit objektivem Recht oder Unrecht hat das natürlich gar nichts zu tun; diese Begriffe gehören so, wie sie gemeiniglich verstanden werden, ins Gebiet der Billigkeit, nicht der Gerechtigkeit; hat einer den anderen persönlich verletzt, ohne es gewollt zu haben, und entschuldigt sich nicht dafür, was er dem anderen persönlich angetan hat, also dessen Norm gemäß, weil er objektiv im Rechte war, dann beweist er damit nicht nur kleinliche, sondern niedrige Gesinnung. Diese Selbstverständlichkeiten werden heute von nicht allzuvielen als solche eingesehen. Gerade dort werden Billigkeitserwägungen angeführt, wo nur Gerechtigkeit in Frage steht; gerade dort wird Gleichberechtigung im Sinn der Goetheschen Kaufleute angestrebt, wo sie auf diese Weise gar nicht herzustellen ist; gerade da wird auf das sachliche Recht gepocht, wo der ganze Nachdruck auf dem persönlichen Unrecht ruht.
Dies alles erklärt sich daraus, dass überaus vielen, erschreckend vielen Heutigen die wahre Selbstachtung fehlt. Die Gesinnung der Kieler Matrosen von 1918, welche sich befleißigten, die deutschen Schiffe möglichst schnell nach England zu schaffen, um nicht die ausgesetzten fünfhundert Mark pro Mann zu verlieren, ist leider auch heute noch nicht ausgestorben. Mit Begeisterung verkehren viele, denen das Löwen-Ethos allein gemäß ist, auf der Basis der Gleichheit mit solchen, von denen sie wissen, dass sie Schweine sind. Und die einzige Grenze, welche die meisten sich selber setzen, ist ihr gutes Recht. Formelles Recht nun darf, wo Innerliches in Frage steht, niemals die allergeringste Rolle spielen. Jeder höhere Mensch hat, grundsätzlich gesprochen, genau so gerne unrecht wie recht; Rechthaberei und Eigensinn sind immer Beweise niedrigen Niveaus. Der höhere Mensch steht innerlich über der eigenen Partei. Zunächst steht er absolut da; mit niemandem vergleicht er sich. Wo es Großes gilt, da setzt er sich rücksichtslos durch. Beim Kleinen jedoch verweilt er nie länger als unvermeidlich ist; da gibt er unter Umständen leichter nach als irgendein Geringer. Keinesfalls vergeudet er seine Zeit mit Streitigkeiten. Dies alles aber um seiner persönlichen Würde willen. So liegt denn tatsächlich nichts anderes als Mangel an echter Selbstachtung dem meisten dessen zugrunde, worin der Mensch jüngster Fabrikmarke seine Selbstachtung zu beweisen sucht: ob er innerlich Höherstehende (nur auf sie, nicht auf Vorgesetzte kommt es hier an!) so behandelt, als seien sie seinesgleichen, oder auf seinem Recht besteht, oder ablehnt, persönliches Unrecht wiedergutzumachen. Was gemeiniglich als demokratischer Stolz beurteilt wird, beweist also in Wahrheit Minderwertigkeitsgefühl. Das Bereich berechtigter Diagnose auf dieses ist noch viel weiter, als dieses Alfred Adler annimmt: gehört doch zu ihm das gesamte weite Gebiet der demokratischen Gleichheitsforderungen. Man mache einmal die Gegenprobe auf das, was ich vorhin ausführte. Den wenigen lebenden Deutschen, denen es noch selbstverständlich ist, andere neidlos gelten zu lassen, den wenigen, welche nicht auf ihrem Recht bestehen, die sich erforderlichenfalls gern entschuldigen, wird ausnahmslos Perfidie oder Hochmut vorgeworfen. Überlegenheit wird als Form von Ressentiment gedeutet, innere Freiheit als Anmaßung. Alle diese Urteile beweisen bei denen, welche sie aussprechen, nichts anderes als Mangel an Selbstachtung.
Wann und inwiefern achtet ein Mensch sich selbst? Wenn und insofern er für sein wahrhaftiges Sein eintritt. Mit diesem einen Satze ist erwiesen, dass Selbstachtung und echte Bescheidenheit zusammenfallen. Echte Bescheidenheit bedeutet nie anderes, als Selbstbescheidung bei dem, was einer wirklich ist; bei seiner Größe oder seiner Kleinheit, je nachdem (AV, IX). Eben insofern ein Christus sagen durfte: Ich bin das Licht, die Wahrheit und das Leben, kann es der größte Selbstachtungsbeweis eines Geringen sein, dass er einem Größeren die Hände küßt. Der springende Punkt hierbei nun ist, dass wahre Selbstachtung als identisch mit echter Bescheidenheit darauf beruht, dass einer sich als Sein mit niemandem vergleicht. Er schätzt sich selbst im absoluten Verstande richtig ein. Er ist aus Selbstachtung bescheiden, nie um der anderen willen. Deswegen spielen im Falle dessen, welcher sich selbst wahrhaft achtet, die Vergleichs- und Ausgleichsbegriffe wie Recht, Billigkeit, zuviel und zuwenig Sagen überhaupt keine Rolle. Was er durchsetzen will, das will er absolut, ganz einerlei, wie die Dinge rechtlich liegen. Entschuldigt er sich, so tut er’s um seiner selbst, nicht um des anderen willen. Beugt er sich vor einem Höheren, oder verlangt er Distanzeinhaltung von einem Geringeren, gleichfalls. Ihm stellt sich auch niemals die Frage, die so viele liebe Deutsche stellen: wie soll man denn wissen, wer da höher steht usf.? Die ganze Fragestellung beruht auf Missverständnis. Das Selbstbewusstsein hat das Sein zu spiegeln. Wo es dieses nicht selbstverständlich spiegelt, dort liegt unter allen Umständen Minderwertigkeit, weil Verlogenheit oder Unaufrichtigkeit vor, beim Bescheidentuenden genau so wie beim Überheblichen. Wer da nicht selbstverständlich weiß, was er sich selber schuldig ist und unbeirrbar in erster Linie darnach handelt, der ist kein freier Mann. Kein Freier erkennt wo Innerliches in Frage steht, einen anderen über sich an.
Wessen Selbstbewusstsein nun also in erster Linie Einzigkeitsbewusstsein ist — stellt der sich je den anderen gegenüber richtig ein? Er allein tut es. Denn indem er sich als den ansieht, der er tatsächlich ist, relativiert er sich selbst entsprechend dem Sinne des Weltganzen und erkennt damit jedem das gleiche Recht zu, wie sich selbst. Das ist der springende Punkt; nur wer seine eigene persönliche Unbedingtheit achtet, nur der erkennt die Unbedingtheit anderer an. Nur der ist unfähig, in anderen bloße Sachen, bloßes Material, bloße Untergebene zu sehen; nur er sieht den Menschen im Menschen im christlichen sowohl als im ritterlichen Verstand. Also ist es nicht die demokratische Relativierung des Einzelnen hinsichtlich der Zahl, die zur Anerkennung der Menschenwürde in allen führt, sondern einzig und allein das persönliche Unbedingtheitsbewusstsein. Denn ganz unwillkürlich beurteilt jeder Unbedingte andere, wo er sie überhaupt als Menschen anerkennt, nicht anders wie sich selbst. Hierauf beruht es denn auch, dass der Stolze und Hochmütige (wie er Demokraten erscheint!) allemal der höfliche Mensch ist. Höflichkeit schafft die einzige allgemeingültige Gleichung zwischen Menschen, die einander Unbedingtheit und Unbedingtheitsgefühl zugestehen. — Daher anderseits die traditionellen moralischen Extravaganzen des Edelmanns, die der Unfreie am wenigsten versteht: zum Beispiel, dass er lieber jedes sachliche Recht bricht, als dass er sich einen Formfehler zuschulden kommen lässt, welcher als Nichtachtung gedeutet werden könnte. Selbstverständlich geht dies zu weit. Und doch hat die adelige Tradition hier im wesentlichen recht: das geringste persönliche Zunahetreten bedeutet, metaphysisch beurteilt, ein Schlimmeres als die sachlichen Bestimmungen des Versailler Vertrags. — Allerdings aber hat das adelige Gebot unbedingter Höflichkeit auch eine oberflächliche Wurzel. Der Neid ist nun einmal das Grundmotiv aller Geringen, und diese sind in der Überzahl. Da erfordert nicht allein Selbstachtung, sondern auch die Klugheit, den anderen die Anerkennung des Höheren nicht allzu schwer zu machen. Was ich meine, macht die folgende Anekdote wahrscheinlich schneller deutlich als jede Auseinandersetzung. Ein Herzog von La Rochefoucauld wurde majorenn. Da sagte ihm seine Mutter, indem sie ihm ihren Segen gab:
Mon cher enfant, tu portes le plus grand nom de France; ta fortune est immense; tu as beaucoup d’esprit: tâches de te faire pardonner tout cela.
Hermann Keyserling
Das Buch vom persönlichen Leben · 1936
X. Freiheit
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