Schule des Rades
Hermann Keyserling
Wiedergeburt aus dem Geist
I. Freiheit und Norm
Willkür und Zufall
Alle Norm, die man nachweisen mag, setzt also ein bestimmtes Da- und Sosein voraus. Welches wäre nun der allgemeinste Begriff, unter den wir dieses Unableitbare und Unerklärliche ohne Vorurteil bringen könnten? Es ist der des Zufalls. Sowenig dies dem Verstand sympathisch sei, es ist nicht anders. Denn sträubt man sich dagegen aus der Erwägung heraus, dass das Kausalitätsgesetz unbedingt gilt, so führt man die Kausalität ad absurdum. Wenn alles notwendig ist, dann führt ihr Begriff über den der irrationalen Gegebenheit nicht hinaus. Und wirklich ist kausaler Zusammenhang
, von dem entsprechenden Gesichtspunkt aus betrachtet, nur ein anderer Ausdruck für Gegebenheit überhaupt
. Also darf man die Frage nach der Ursache vernünftigerweise nur innerhalb dieser stellen. Wo immer dies verkannt ward, gelangte man zum Postulat einer ersten Ur-Sache, die als eine, welche selbst keine hätte, von der Fragestellung aus, die allein der Frage nach der Ursache Sinn gibt, als Begriff sich selbst widerspricht. Gleiches gilt von der Idee einer causa sui. Demgegenüber ist die Idee eines schlechthin transzendenten, im Rahmen der Verstandesnormen wesentlich unbegreiflichen Weltschöpfers die gerade wissenschaftlich plausibelste, weil sie auf Grund der geringsten Anzahl von Vorurteilen zustande kommt.
Man könnte dann so sagen: es ist vom Menschenstandpunkt Zufall, dass die Wirklichkeit so ist, wie sie ist; der Zufall aber setzt seinerseits die Willkür voraus. Willkür in diesem Verstande einer Urdynamik kennt nun jeder aus sich selbst: ob Urtrieb, Libido, Charakter — irgendein an sich Unfassbares, aber nachweislich Schaffendes, liegt allem nachweisbaren und unerklärlichen Sosein überall zugrunde. Selbstverständlich vertrete ich persönlich diese Formel nicht. Aber ich stelle fest, dass sie die wissenschaftlich haltbarere ist gegenüber schlechthin jeder, die auf Verstandesforderungen hin das Jenseits der Gegebenheit zu fassen sucht. Dieses Urteil betrifft sowohl den gesetzmäßigen Zusammenhang des Geschehens oberhalb des Götterwillens, an welchen die Griechen glaubten, wie Platos Ideenlehre, wie Lotzes Welt des Geltens oder Rickerts Reich des Sollens. Bescheiden wir uns nicht bei der Gegebenheit im weitesten Verstand als letzter Instanz, so müssen wir beim Zufall, und jenseits dieses bei der Willkür haltmachen, somit bei einem so absolut Irrationalen, dass nicht einmal ein Teilaspekt von ihm begreifbar ist.
Akzeptieren wir deshalb die Gegebenheit als letzte Instanz. Dann müssen wir aber auch, wie die vorhergehenden Betrachtungen lehrten, ihren gesetzmäßigen Zusammenhang als Urphänomen gelten lassen. Und es hat nun den Anschein, als sei der Kreis möglichen Verstehens damit geschlossen. Geschlossen ist er, von unserem einmal eingenommenen Standpunkt aus gesehen. Doch dies bedeutet nicht, dass wir an die Grenze möglicher Erkenntnis gelangt wären: was unsere bisherigen Gedankengänge abschloss, hat vielmehr eben damit ihre Fortführbarkeit in anderer Richtung erwiesen. Das Bereich alles nur möglichen Erkennens liegt innerhalb jenes Kreises. Damit nun gewinnen wir einen neuen Ansatzpunkt zum Freiheitsproblem, das unsere diesjährige Tagung behandelt. Was immer es mit der Freiheit für ein Bewandtnis haben möge — Freiheit im Gegensatz zur Norm gibt es ganz sicher nicht. Oder gäbe es sie an sich, so könnten wir sie doch genau nur insoweit begreifen, als sie sich ihrerseits normengemäß auswirkt.
Auf das entscheidende Argument in dieser Hinsicht hat, freilich ohne daraus die Folgerungen zu ziehen, die das Vorhergehende vorwegnimmt, vielmehr zur Bekräftigung einer These, die wir uns nicht ganz aneignen können, Driesch aufmerksam gemacht: ließe sich ein einziger Fall absoluter Freiheit nachweisen, dann wäre damit alle Voraussehbarkeit im Kosmos aufgehoben. Aber aus dem bisher Erkannten ergibt sich noch ein Zweites, nicht minder Wichtiges: Gesetzmäßigkeit und Notwendigkeit sind nicht Wechselbegriffe. Normengemäß erfolgt alles erfahrbare Geschehen. Ob dieses im übrigen jeweils gemäß den Begriffsschemen frei
oder notwendig
besser zu begreifen sei, ist eine andere Frage. Grundsätzlich kann die Gegebenheit, an sich ein unzurückführbares Irrationales, die realen Entsprechungen beider Begriffe einschließen. Und überblicken wir nun von hier aus das Weltgeschehen, wie es tatsächlich ist, so finden wir, dass unsere Fragestellung, und zwar soweit ich sehe, sie allein, seinem ganzen Reichtum gerecht wird. Wir finden einerseits keine Art Geschehen, die nicht gesetzmäßig verliefe. Andererseits verläuft nicht alles gemäß dem Schema der Notwendigkeit. Und nicht alle Normen gehören der gleichen Erkenntnisebene an.